Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Altersarmut ist in Deutschland ein intensiv diskutiertes Thema. Versicherte, die eine nicht oder kaum zur Deckung
der Lebenshaltungskosten ausreichende Rente erhalten, scheuen häufig einen Kontakt mit dem Sozialamt. Es existiert mit dem Beginn des Jahres 2003 eine so
genannte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Diese Leistung ist als Sicherung für Personen gedacht, deren Rente nicht ausreicht
den Lebensunterhalt zu sichern. Diese Grundsicherung ist im Grundsicherungsgesetz (GSiG) formuliert.
Hiermit sollen Sozialhilfeleistungen ersetzt werden, die aufgrund einer Erwerbsminderung oder vergleichbaren Gründen über kein oder geringes Einkommen verfügen.
Der entscheidende Unterschied zur Sozialhilfe stellt sich dadurch dar, dass in dieser Grundsicherung Verwandte (Eltern oder Kinder) nicht in die Verantwortung
genommen werden.
Wer kann die Grundsicherung in Anspruch nehmen?
Diese Grundsicherung kann von allen Personen in Anspruch genommen werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren gesetzliche Rente nicht ausreicht, den Lebensunterhalt
zu bestreiten. Außerdem können Personen mit voller und dauerhafter Erwerbsminderung die Grundsicherung beantragen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Umfassende Informationen zur Altersvorsorge:
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